Allgemeine Geschäfts Bedingungen
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Benedict Hultsch (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
§2 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande wenn der Auftraggeber ein schriftliches Angebot des Auftragnehmers annimmt. Angebote sind grundsätzlich 14 Tage gültig.
§3 Widerrufsrecht
Für Verträge mit Verbrauchern im Sinne des §13 BGB gilt ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsschluss. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig wenn der Auftragnehmer mit der Ausführung der Leistung begonnen hat und der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat dass der Auftragnehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt und bestätigt hat dass er sein Widerrufsrecht mit Beginn der Ausführung verliert. Für Verträge mit Unternehmen im Sinne des §14 BGB besteht kein Widerrufsrecht.
§4 Leistungsumfang
Der genaue Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung des Honorars führen.
§5 Quelldateien
Die Lieferung umfasst standardmäßig ausschließlich die finalen Exportformate wie PDF, PNG, JPG oder SVG. Native Projektdateien wie .ai, .psd, .indd oder .blend sind nicht im Leistungsumfang enthalten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Übergabe von nativen Quelldateien kann gegen ein zusätzlich zu vereinbarendes Honorar angefragt werden. Der Auftragnehmer behält das Recht, Quelldateien für eigene Archivierungs- und Portfoliozwecke zu behalten.
§6 Honorar und Zahlung
Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot. Vor Projektbeginn wird eine Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamthonorars fällig. Die Restzahlung ist nach Projektabschluss und Übergabe der finalen Dateien zu leisten. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen.
Als Kleinunternehmer im Sinne von §19 UStG wird keine Mehrwertsteuer berechnet.
§7 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Darüber hinaus behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, die Arbeiten bis zum vollständigen Zahlungseingang einzustellen. Bereits übertragene Nutzungsrechte können bei ausbleibendem Zahlungseingang widerrufen werden.
§8 Nutzungsrechte & Urheberrechte
Das Urheberrecht an allen erstellten Werken verbleibt beim Auftragnehmer. Mit vollständiger Bezahlung des Honorars überträgt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die vereinbarten Nutzungsrechte an den erstellten Werken auf nicht-exklusiver Basis, sofern keine ausdrücklich exklusive Übertragung schriftlich vereinbart wurde. Nicht ausdrücklich übertragene Rechte verbleiben beim Auftragnehmer.
Die übertragenen Nutzungsrechte dürfen vom Auftraggeber nicht ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers an Dritte übertragen werden. Dies gilt auch im Falle einer Unternehmensübernahme oder Insolvenz.
Der Auftragnehmer behält das Recht, alle extern veröffentlichten Designs in seinem Portfolio, auf seiner Website, in sozialen Medien, bei Award-Einreichungen, Wettbewerben und Präsentationen zu zeigen. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer berechtigt, gestalterische Elemente aus internen Dokumenten wie Brand Guidelines zu veröffentlichen, sofern diese ausschließlich seine eigenen Designentscheidungen darstellen und begründen. Dazu zählen insbesondere Typografie, Farben, Formen, Prozessarbeiten, Skizzen, Entwicklungsstufen und das Gestaltungssystem. Sensible oder vertrauliche Unternehmensinformationen sind davon ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer hat das Recht, sich in allen Veröffentlichungen öffentlich als Designer der jeweiligen Arbeit zu nennen.
§9 Drittanbieter-Lizenzen
Sofern im Rahmen eines Projekts lizenzpflichtige Schriften, Stockbilder oder sonstige Assets von Drittanbietern verwendet werden, ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, die entsprechenden Lizenzen für den vorgesehenen Verwendungszweck zu erwerben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber auf lizenzpflichtige Assets hin und empfiehlt geeignete Lizenzmodelle. Eine Haftung für fehlende oder unzureichende Drittanbieter-Lizenzen liegt beim Auftraggeber.
§10 Korrekturschleifen
Im Leistungsumfang sind zwei Korrekturschleifen enthalten. Jede weitere Korrekturschleife wird zusätzlich berechnet und im Angebot separat ausgewiesen.
§11 Freigabe und Abnahme
Nach Abschluss des Projekts erhält der Auftraggeber die finalen Dateien zur Prüfung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen eine schriftliche Rückmeldung zu geben. Erfolgt keine Rückmeldung innerhalb dieser Frist, gilt das Projekt als abgenommen. Mit der formalen Abnahme erlischt die Haftung des Auftragnehmers für etwaige Mängel die im Rahmen der Prüfung hätten festgestellt werden können.
§12 Lieferung
Vereinbarte Liefertermine sind verbindlich sofern alle notwendigen Informationen und Materialien des Auftraggebers rechtzeitig vorliegen. Verzögerungen die durch den Auftraggeber verursacht werden, verschieben den Liefertermin entsprechend. Sollte es auf Seiten des Auftragnehmers zu einer Verzögerung kommen, wird der Auftraggeber schnellstmöglich informiert und ein neuer realistischer Liefertermin wird gemeinsam vereinbart. Bei höherer Gewalt wie Krankheit oder unvorhergesehenen Umständen entfällt die Haftung für Terminverzögerungen.
§13 Bereitstellung von Materialien
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, alle notwendigen Materialien wie Texte, Bilder und Logos rechtzeitig und in geeigneter Qualität bereitzustellen. Der Auftraggeber gewährleistet dass er über alle erforderlichen Rechte an den bereitgestellten Materialien verfügt. Für Schäden die durch die Verwendung der Materialien des Auftraggebers entstehen, haftet ausschließlich der Auftraggeber.
§14 Änderungen durch den Auftraggeber
Nimmt der Auftraggeber nach der Abnahme eigenständig Änderungen an den gelieferten Designs vor, erlischt jegliche Haftung des Auftragnehmers für daraus entstehende Schäden oder Ansprüche Dritter.
§15 Vertraulichkeit
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Projekts.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich zu informieren sobald die erstellten Designs extern veröffentlicht werden. Mit der externen Veröffentlichung durch den Auftraggeber erhält der Auftragnehmer automatisch das Recht, diese Designs auf allen in §6 genannten Kanälen zu präsentieren.
Wurde ein Projekt nach Abschluss innerhalb von 6 Monaten nicht extern veröffentlicht, ist der Auftragnehmer berechtigt, die erstellten Arbeiten sowie gestalterische Elemente wie Typografie, Farben, Formen, Prozessarbeiten und das Gestaltungssystem in seinem Portfolio zu veröffentlichen, sofern keine sensiblen Unternehmensinformationen enthalten sind. Alle weiteren internen Materialien dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Auftraggebers veröffentlicht werden.
§16 Datensicherung
Der Auftragnehmer sichert die Projektdateien für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Projektabschluss. Nach Ablauf dieser Frist obliegt die Datensicherung ausschließlich dem Auftraggeber. Eine darüber hinausgehende Aufbewahrungspflicht besteht nicht.
§17 Haftung
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden die durch fehlerhafte oder unvollständige Angaben des Auftraggebers entstehen. Die Haftung beschränkt sich ausschließlich auf direkte Schäden und ist auf die Höhe des vereinbarten Honorars begrenzt. Eine Haftung für entgangene Gewinne, Umsatzverluste oder sonstige Folgeschäden ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich sicherzustellen dass die gelieferten Designs vor der Nutzung auf rechtliche Unbedenklichkeit geprüft werden, insbesondere hinsichtlich Marken und Urheberrechten.
§18 Stornierung
Bei Stornierung durch den Auftraggeber wird die bereits geleistete Anzahlung einbehalten. Bei Stornierung nach mehr als 50% Projektfortschritt wird das vollständige Honorar fällig.
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, einen Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Wichtige Gründe sind insbesondere Krankheit, unvorhergesehene persönliche Umstände oder eine wesentliche Veränderung des Projektumfangs durch den Auftraggeber. In diesem Fall werden bereits erbrachte Leistungen anteilig in Rechnung gestellt und alle bis dahin erstellten Arbeitsergebnisse dem Auftraggeber übergeben.
§19 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Wohnort des Auftragnehmers, sofern gesetzlich zulässig. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Alle Vereinbarungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber bedürfen der Schriftform.
§20 Einwilligung
Durch das Absenden des Kontaktformulars auf dieser Website bestätigt der Nutzer, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzerklärung gelesen und akzeptiert hat. Eine Nutzung des Kontaktformulars ohne diese Zustimmung ist nicht möglich.